Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2000 - 1 Sa 249/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Verurteilung der Arbeitgeberin zur Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Mitarbeiterin Vertrieb/Logistik bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Kündigungsschutzverfahrens; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 03.02.2000 - 4 Ca 367/99
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2000 - 1 Sa 249/00
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 187
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99
Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst
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- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
Hat ein Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, hat er kein Recht, über den Kündigungstermin hinaus vom Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu fordern, solange er sich nicht mit dem Arbeitnehmer über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hat oder vom Arbeitsgericht rechtskräftig über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses entschieden ist (…BAG vom 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03, juris Rn. 34;… BAG vom 30. März 1989 - 6 AZR 288/87, juris Rn. 16; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 2000 - 1 Sa 249/00).Gleichwohl lässt sich auch Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils dahingehend auslegen, dass der Kläger nicht speziell einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Pförtner, sondern nur einen Anspruch auf Beschäftigung in einem von dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach dem Arbeitsvertrag vom 7. November 2002 erfassten Tätigkeitsbereich hat (vgl. hierzu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November - 1 Sa 249/00, NZA-RR 2001, 187, 189).
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
Hat ein Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, hat er kein Recht, über den Kündigungstermin hinaus vom Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu fordern, solange er sich nicht mit dem Arbeitnehmer über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hat oder vom Arbeitsgericht rechtskräftig über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses entschieden ist (…BAG vom 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03, juris Rn. 34;… BAG vom 30. März 1989 - 6 AZR 288/87, juris Rn. 16; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 2000 - 1 Sa 249/00).Gleichwohl lässt sich auch Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils dahingehend auslegen, dass der Kläger nicht speziell einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Pförtner, sondern nur einen Anspruch auf Beschäftigung in einem von dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach dem Arbeitsvertrag vom 7. November 2002 erfassten Tätigkeitsbereich hat (vgl. hierzu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November - 1 Sa 249/00, NZA-RR 2001, 187, 189).
- LAG Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 15 Sa 11/03
Keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung während des Kündigungsschutzverfahrens, …
Die Beklagte verkennt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses nicht arbeiten muss, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknimmt (vgl. LAG Köln, Urteil v. 09. August 1996 - 11 Sa 75/96, ZTR 1997, 95; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 23. November 2000 - 1 Sa 249/00, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 43;… KR-Etzel, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 435). - LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03
Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des …
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